Zurück zur Hauptseite Während ich hier auf der Homepage meine Sachen nach
eigenem Geschmack sortiere und nur hier Worte dazu verliere, ist "der Roboter"
aktiv: Ich habe "Google Fotos" genehmigt, die Aufnahmen mit meinem
Smartphone in "die
Cloud" hochzuladen. Solange es "Fotos" sind - und dazu zählen auch noch
MP4-Filme - sei der Speicherplatz unbegrenzt, behauptet Google.
Die Speicherkarte, die ich ins Smartphone gegeben hatte,
enthielt aus anderer Herkunft, zur Nutzung eines Tablets als
Medien-Abspiel-Gerät, noch einige MP4-Schallplatten der Punk-Ära. Das ist auch
so ein neuer Clou: Derzeit gibt es Unmengen von Schallplatten, die Leute bei
Youtube hochgeladen haben, gratis zu... wie soll ich das anders nennen...
klauen. Kulturell ist das ein Riesen-Geschenk: Was vom Markt längst verschwunden
ist - und da sind Werte dabei, die lassen "den Markt" flach aussehen - wird uns
Freunden der vom Kommerz typischerweise kaputtgemachten, dabei aber
sinnstiftenden Kultur doch noch zugänglich gemacht.
Aus urheberrechtlichen Sicht ist es einerseits nicht
zulässig. Die kommerzielle Wirklichkeit sieht aber makaber aus: Diese Platten
von kleinen Firmen aus der Analog-Ära 1977 bis 1981 - und dabei handelt es sich
bei Punk zu neunzig Prozent - haben niemanden, der jetzt 2016 noch ihre Rechte
wahrnimmt. Würde die GEMA, die sich ja, von faulen deutschen Richtern bestätigt,
immer beauftragt erklärt, Tantiemen für Musikrechte einzutreiben, bei diesen
"alten" (für mich ist es wie gestern) Platten Gelder bekommen, würde sie dieses
Geld nie, nie, nie, nie (das sage ich mit viel Wut!) an die tatsächlichen
Urheber verteilen, sondern in fauler Standard-GEMA-Routine "in den allgemeinen
GEMA-Topf" geben. Aus diesem Topf bedient sich eine kleine Minderheit der
GEMA-Mitglieder.
Also: Die Wahrnehmer der Rechte sind keine, die den
Inhabern der Rechte Recht geschehen lassen im Musik-Business, wenn diese
Rechteinhaber Randfiguren sind. Das ist bei der Musik der Analog-Ära (die ich in
einer mit Historikern nicht diskutierten Vereinfachung mit dem 5.4.1994 - Kurt
Cobain bringt sich um - enden lasse) der Fall. Analog zum Pomp der GEMA, es gäbe
bei "U-Musik" (=billige Unterhaltung) ein pauschales Recht für sie, per
GEMA-Vermutung Geld einzukassieren, möchte ich von einer
"Nicht-Erreichens-Vermutung" reden: Geld, das die GEMA erhielte für die
von mir downgeloadeten youtube-Platten, erreichte nie die Urheber.
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